Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BkrFQG)
Im September 2008 ist die neue Regelung zur Kraftfahreraus- und weiterbildung für den gewerblichen Personenverkehr in Kraft getreten. Danach müssen alle KOM-Fahrer bei Verlängerung der Fahrerlaubnis die fünftägige Weiterbildung nach BkrFQG nachweisen. Ab September 2009 gilt dieses auch für den Bereich des Güterkraftverkehrs.
In Zusammenarbeit mit qualifizierten Referenten führen wir bereits seit Anfang 2009 in unserem zertifizierten Schulungsraum in Extertal Schulungen aller Module durch.
Die hohe Akzeptanz unserer Schulungen hat uns zwischenzeitlich veranlasst, regelmäßig Schulungstermine anzubieten.
Gerne bieten wir auch Ihnen zur Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter/innen unsere zertifizierten Schulungen an.
Die Schulungen finden an diversen Terminen jeweils samstags statt. Der Preis pro Teilnehmer und Modul beträgt 79,00 € zzgl. MwSt. inklusive Getränke und einem kleinen Imbiss.